§ 2 Ergänzungsstudium zum Erwerb des internationalen Magisteriums der Betriebswirtschaftslehre an der Universität Linz

Alte FassungIn Kraft seit 18.5.1991

Studienabschnitt und Studiendauer

§ 2.

(1) Das Ergänzungsstudium besteht aus einem Studienabschnitt und erfordert die Inskription von drei Semestern. Es umfaßt ein Orientierungssemester und zwei Hauptsemester.

(2) Die Aufnahme im Orientierungssemester erfolgt als außerordentlicher Hörer und in den beiden Hauptsemestern als ordentlicher Hörer.

(3) Am Ende des Orientierungssemesters bzw. vor Beginn des ersten Hauptsemesters haben die Studierenden durch positive Ablegung einer Sprachprüfung im Sinne des § 28 Abs. 4 AHStG nachzuweisen, daß sie über die für das Ergänzungsstudium notwendigen Sprachkenntnisse in Deutsch verfügen.

Zuletzt aktualisiert am

17.11.2025

Gesetzesnummer

10009779

Dokumentnummer

NOR12123628

alte Dokumentnummer

N7199115234J

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