§ 2.
Die wissenschaftliche Leiterin oder der wissenschaftliche Leiter des „Master Lehrganges Integratives Training und Persönlichkeitsbildung“ hat den Absolventinnen und Absolventen dieses Lehrganges den akademischen Grad „Master of Science in Training and Development“, abgekürzt „MSc“, zu verleihen.
Zuletzt aktualisiert am
17.11.2025
Gesetzesnummer
20003335
Dokumentnummer
NOR40051885
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