§ 2 Bezeichnung Lehrgang universitären Charakters“ und Bezeichnungen Akademische Lateinamerikanistin“ und Akademischer Lateinamerikanist“, Österreichisches Lateinamerika-Institut, Interdisziplinärer Lehrgang für Höhere Lateinamerika-Studien“

Alte FassungIn Kraft seit 01.11.2003

§ 2.

Die wissenschaftliche Leiterin oder der wissenschaftliche Leiter des „Interdisziplinären Lehrganges für Höhere Lateinamerika-Studien“ hat den Absolventinnen dieses Lehrganges die Bezeichnung „Akademische Lateinamerikanistin“ und den Absolventen dieses Lehrganges die Bezeichnung „Akademischer Lateinamerikanist“ zu verleihen.

Zuletzt aktualisiert am

13.03.2026

Gesetzesnummer

20002966

Dokumentnummer

NOR40045579

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)