§ 2 Bezeichnung Lehrgang universitären Charakters“ und Bezeichnungen Akademische Projektmanagerin“ und Akademischer Projektmanager“, International Management Center Graz (IMC Graz), Lehrgang Internationales Projektmanagement“

Alte FassungIn Kraft seit 01.11.2003

§ 2.

Die wissenschaftliche Leiterin oder der wissenschaftliche Leiter des Lehrganges „Internationales Projektmanagement“ hat den Absolventinnen dieses Lehrganges die Bezeichnung „Akademische Projektmanagerin“ und den Absolventen dieses Lehrganges die Bezeichnung „Akademischer Projektmanager“ zu verleihen.

Zuletzt aktualisiert am

25.02.2026

Gesetzesnummer

20002956

Dokumentnummer

NOR40045475

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)