§ 2 Bezeichnung Lehrgang universitären Charakters“ und Bezeichnungen Akademische Projektmanagerin“ und Akademischer Projektmanager“, International Management Center Graz (IMC Graz), Lehrgang Internationales Projektmanagement“

Alte FassungIn Kraft seit 01.11.2003

§ 2.

Die wissenschaftliche Leiterin oder der wissenschaftliche Leiter des Lehrganges „Export, International Management and Marketing“ hat den Absolventinnen dieses Lehrganges die Bezeichnung „Akademische Exportkauffrau“ und den Absolventen dieses Lehrganges die Bezeichnung „Akademischer Exportkaufmann“ zu verleihen.

Zuletzt aktualisiert am

25.02.2026

Gesetzesnummer

20002955

Dokumentnummer

NOR40045471

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