§ 2 Ausschreibung der Wiederholung des zweiten Wahlganges der Bundespräsidentenwahl 2016 und der Festsetzung des Wahltages

Alte FassungIn Kraft seit 09.7.2016

§ 2

Im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates wird als Wahltag der 2. Oktober 2016 festgesetzt.

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