Berufsprofil
§ 2.
Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der ausgebildete Lehrling befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbstständig und eigenverantwortlich auszuführen:
- 1. Kunden betreuen, insbesondere Anfragen und Aufträge bearbeiten und bei der Vereinbarung von Geschäftsbedingungen mitwirken,
- 2. Arbeiten im Posteingang und Postausgang erledigen,
- 3. Immobilien nach innerbetrieblichen Vorgaben verwalten und Arbeiten in der Bestandspflege organisieren,
- 4. Analysen und Bewertungen von Immobilienobjekten sowie Verwertungskonzepten vorbereiten
- 5. Vertragsabschlüsse vorbereiten und bei Abwicklung des Kaufs, Verkaufs, der Vermietung und der Verpachtung von Immobilienobjekten mitwirken,
- 6. Sanierungsmaßnahmen vorbereiten und organisieren,
- 7. die Erstellung von Finanzierungskonzepten vorbereiten,
- 8. Versicherungs-, Bank- und Behördenangelegenheiten erledigen und Arbeiten im Zahlungsverkehr durchführen,
- 9. an der Lohnverrechnung mitwirken,
- 10. Administrative Arbeiten mit Hilfe der betrieblichen Informations- und Kommunikationssysteme durchführen,
- 11. an der betrieblichen Buchführung und Kostenrechnung mitwirken,
- 12. Statistiken, Dateien und Karteien anlegen, warten und auswerten.
Schlagworte
Versicherungsangelegenheit, Bankangelegenheit, Informationssystem
Zuletzt aktualisiert am
03.03.2020
Gesetzesnummer
20003150
Dokumentnummer
NOR40049158
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
