§ 2 Änderungen des Verlaufes der Staatsgrenze zwischen Österreich – Ungarn

Alte FassungIn Kraft seit 01.3.2006

Zum In-Kraft-Treten vgl. § 6 Abs. 1.

Grundsatz der Unbeweglichkeit

§ 2.

Auf den in den §§ 3 und 5 festgelegten Verlauf der Staatsgrenze haben spätere Veränderungen des Verlaufes der Pinka und der Strem keinen Einfluss.

Zuletzt aktualisiert am

30.11.2022

Gesetzesnummer

20004632

Dokumentnummer

NOR40076075