§ 29 LFAG.

Alte FassungIn Kraft seit 28.3.1997

Beendigung des Dienstverhältnisses
§ 29

Wird der Dienstnehmer während einer Dienstverhinderung gemäß § 26 gekündigt, ohne wichtigen Grund vorzeitig entlassen oder trifft den Dienstgeber ein Verschulden an dem vorzeitigen Austritt des Dienstnehmers, so bleibt der Anspruch auf Fortzahlung des Entgeltes für die nach § 26 Abs. 1 und 5 vorgesehene Dauer bestehen, wenngleich das Dienstverhältnis früher endet.

14.12.2015

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)