Verwaltung des Fonds
§ 291i.
Die Verwaltung und Vertretung des Fonds obliegt dem Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz.
Verwaltung des Fonds
§ 291i.
Die Verwaltung und Vertretung des Fonds obliegt dem Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz.