Zuständigkeit
§ 291d.
Die Ansuchen um Gewährung von Zuwendungen sind unter Anschluss der Nachweise für das Vorliegen der Voraussetzungen beim Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen einzubringen.
Zuständigkeit
§ 291d.
Die Ansuchen um Gewährung von Zuwendungen sind unter Anschluss der Nachweise für das Vorliegen der Voraussetzungen beim Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen einzubringen.