§ 28
Erhöhung des Urlaubsausmaßes von Primarärztinnen/Primarärzten
Die Primarärztin/Der Primararzt hat Anspruch auf Erhöhung des Erholungsurlaubes im Ausmaß von acht Arbeitstagen pro Kalenderjahr. Bei Beginn und Beendigung des Dienstverhältnisses im laufenden Kalenderjahr ist eine Aliquotierung vorzunehmen.
15.11.2023
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