Wenn ein Wahlvorschlag keinen zustellungsbevollmächtigten Vertreter anführt, so gilt der Erstunterzeichnete als Vertreter der Partei, der Zweitunterzeichnete als sein Stellvertreter.
02.10.2017
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Wenn ein Wahlvorschlag keinen zustellungsbevollmächtigten Vertreter anführt, so gilt der Erstunterzeichnete als Vertreter der Partei, der Zweitunterzeichnete als sein Stellvertreter.
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