Kündigungsschutz
§ 28
Wurde in Betrieben, in denen Betriebsräte (Vertrauensmänner) nicht zu bestellen sind, ein Dienstnehmer gekündigt oder entlassen, und ist die Kündigung oder Entlassung offensichtlich wegen Ausübung des Koolitionsrechtes oder wegen seiner Tätigkeit als Mitglied der gesetzlichen Interessenvertretung erfolgt, so kann er binnen vier Wochen die Kündigung oder Entlassung bei Gericht anfechten. Gibt das Gericht der Anfechtung Folge, so ist die Kündigung oder Entlassung rechtsunwirksam.
20.09.2018
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