§ 28 Apothekerkammergesetz 2001

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.2001

Verlautbarungen

§ 28

Die von der Apothekerkammer beschlossenen Geschäftsordnungen, Umlagenordnung, Berufsordnung, Weiterbildungsordnung, Datenschutzverordnung und sonstigen Satzungen sind in der Österreichischen Apotheker-Zeitung zu verlautbaren.