§ 283 ASVG

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2013

Knappschaftssold, Ausmaß

§ 283.

Der Knappschaftssold beträgt monatlich 99,14 €. An die Stelle dieses Betrages tritt ab 1. Jänner eines jeden Jahres der unter Bedachtnahme auf § 108 Abs. 6 mit dem jeweiligen Anpassungsfaktor (§ 108f) vervielfachte Betrag.