Umsetzung von EU-Recht und Verhältnis zu anderen Bundesgesetzen
§ 27b
Durch dieses Bundesgesetz wird die Richtlinie 2006/43/EG über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen umgesetzt.
Umsetzung von EU-Recht und Verhältnis zu anderen Bundesgesetzen
§ 27b
Durch dieses Bundesgesetz wird die Richtlinie 2006/43/EG über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen umgesetzt.