§ 27b A-QSG

Alte FassungIn Kraft seit 30.1.2010

Umsetzung von EU-Recht und Verhältnis zu anderen Bundesgesetzen

§ 27b

Durch dieses Bundesgesetz wird die Richtlinie 2006/43/EG über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen umgesetzt.