Amtstitel
§ 277.
Für Beamte des Schulaufsichtsdienstes ist in der Verwendungsgruppe S 1 der Amtstitel „Landesschulinspektor“ und in der Verwendungsgruppe S 2 je nach Verwendung der Amtstitel „Bezirksschulinspektor“ oder „Berufsschulinspektor“ vorgesehen.