§ 26 L-BG

Alte FassungIn Kraft seit 01.4.1999

Mitarbeitergespräche

§ 26

(1) Der unmittelbar Vorgesetzte soll in regelmäßigen Abständen mit jedem seiner Mitarbeiter ein Mitarbeitergespräch führen. Dabei sollen insbesondere erörtert werden:

  1. a) die Arbeitsziele der jeweiligen Organisationseinheit;
  2. b) mögliche Beiträge des Mitarbeiters zur Aufgabenerfüllung;
  3. c) Maßnahmen, die notwendig und zweckmäßig sind, um die Leistung des Mitarbeiters zu verbessern oder zu erhalten und die dem Mitarbeiter auch im Rahmen seiner längerfristigen beruflichen Entwicklung eröffnet werden sollen.

    Das Gesprächsergebnis soll in Form einer Zielvereinbarung schriftlich festgehalten werden. In gemeinsamen Folgegesprächen soll festgestellt werden, in welchem Ausmaß die vereinbarten Ziele bereits erreicht sind.

(2) Darüber hinaus sollen Vorgesetzte regelmäßig gemeinsame Besprechungen mit den Mitarbeitern abhalten, um die Ziele der Organisationseinheit zu ermitteln und festzulegen, die Information und Kommunikation zu fördern und Fragen grundsätzlicher Natur zu erörtern.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)