§ 25 TBAG 2001

Alte FassungIn Kraft seit 01.11.2001

§ 25

Anwendung des Allgemeinen

Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991

Auf die vom Österreichischen Institut für Bautechnik nach diesem Abschnitt durchzuführenden Verfahren zur Erlassung von Bescheiden findet das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 Anwendung.

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