§ 25 StKBFG

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.2000

§ 25

Übergangsbestimmungen

(1) Verfahren, die beim Inkrafttreten dieses Gesetzes anhängig sind, sind nach den bisher geltenden Rechtsvorschriften zu Ende zu führen.

(2) Unverbrauchte Mittel des Kindergartenbaufonds (§ 2 Kindergartenförderungsgesetz 1974) sind nach Abschluss der diesbezüglichen Verfahren in den Baufonds für Kinderbetreuungseinrichtungen einzubringen.

(3) Der § 1 Abs. 2 lautet bis zum 31. Dezember 2001 wie folgt:

„(2) Die Höhe dieses Monatsbeitrages ergibt sich für jede Gruppe einer Kinderbetreuungseinrichtung bzw. für jedes Team der Integrativen Zusatzbetreuung aus der nachstehenden Tabelle:

Tabelle der monatlichen Förderungsbeiträge (in Schilling)

​

Arten der Kinder-

betreuungseinrichtungen

 

Betriebsform

der Gruppen

 

 

Halbtagsbetrieb

Ganztagsbetrieb

Erweiterter

Ganztagsbetrieb

Kinderkrippen

 

 

 

Erstgruppe

34.000,--

37.000,--

53.000,--

weitere Gruppe

20.000,--

22.000,--

32.000,--

Kindergärten

 

 

 

Erstgruppe

34.000,--

37.000,--

53.000,--

weitere Gruppe

20.000,--

22.000,--

32.000,--

Horte

 

 

 

Erstgruppe

34.000,--

37.000,--

53.000,--

weitere Gruppe

20.000,--

22.000,--

32.000,--

Kinderhäuser

 

 

 

Erstgruppe

–

60.500,--

–

weitere Gruppe

–

36.000,--

–

Heilpädagogische

 

 

 

Kindergärten und Horte

 

 

 

kooperative Gruppe

–

37.000,--

–

Integrationsgruppe/Grundbetrag

–

40.500,--

–

Integrative

 

 

 

Zusatzbetreuung/

 

 

 

Grundbetrag

–

51.000,--

–

Integrationsgruppe/

 

 

 

Zusatzbetrag

–

5.500,--

–

Integrative

 

 

 

Zusatzbetreuung/

 

 

 

Zusatzbetrag

–

10.500,--

–„

    

(4) Der § 2 Abs. 1 lautet bis zum 31. Dezember 2001 wie folgt:

„(1) Die Höhe der monatlichen Förderungsbeiträge für Tagesmütter ergibt sich aus nachstehender Tabelle (in Schilling):

​

 

wöchentliche

Mindestbetreuungszeit

Anzahl

Tageskinder

Förderungs-

beitrag

1.

15 Stunden

2

2.500,--

 

15 Stunden

3

3.500,--

 

15 Stunden

4

4.500,--

2.

25 Stunden

2

4.500,--

 

25 Stunden

3

6.500,--

 

25 Stunden

4

8.500,--

3.

40 Stunden

2

8.500,--

 

40 Stunden

3

10.500,--

 

40 Stunden

4

12.000,--„

    

09.02.2021

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