§ 25 LLVG

Zukünftige FassungIn Kraft seit 01.7.2026

Abgeltung für mehrtägige Schulveranstaltungen

§ 25.

(1) Der Vertragslehrperson gebührt für die Teilnahme an mindestens zweitägigen Schulveranstaltungen, sofern sie die pädagogisch-inhaltliche Betreuung einer Schülergruppe innehat, eine Abgeltung in Höhe von 54,9 € pro Tag.

(2) Der Vertragslehrperson gebührt für die Leitung einer mehrtägigen Schulveranstaltung mit einer mindestens viertägigen Dauer eine Abgeltung von 270,1 €.

Zuletzt aktualisiert am

08.01.2026

Gesetzesnummer

10008235

Dokumentnummer

NOR40274506

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)