§ 25
Belohnung
Nach Maßgabe der vorhandenen Mittel können dem Beamten für besondere Leistungen, die nicht nach anderen Vorschriften abzugelten sind, Belohnungen gezahlt werden. Belohnungen können auch aus sonstigen besonderen Anlässen gezahlt werden.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
