§ 25 LAO 2000

Alte FassungIn Kraft seit 17.5.2000

§ 25

Beendigung des Dienstverhältnisses

Wird der Dienstnehmer während einer Dienstverhinderung im Sinne des § 22 gekündigt, ohne wichtigen Grund vorzeitig entlassen oder trifft den Dienstgeber ein Verschulden an dem vorzeitigen Austritt des Dienstnehmers, so bleibt der Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts für die nach § 22 Abs. 1 und 5 vorgesehene Dauer bestehen, wenngleich das Dienstverhältnis früher endet.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)