12. Abschnitt
Inkrafttreten des Gesetzes
§ 259
(1) Dieses Gesetz tritt mit dem auf seine Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(2) Mit der Vollziehung dieses Gesetzes ist die Landesregierung betraut.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
12. Abschnitt
Inkrafttreten des Gesetzes
§ 259
(1) Dieses Gesetz tritt mit dem auf seine Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(2) Mit der Vollziehung dieses Gesetzes ist die Landesregierung betraut.
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