6. Abschnitt:
Grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung
1. Unterabschnitt
Allgemeine Bestimmungen zu MyHealth@EU Allgemeine Bestimmungen zur grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung
§ 24i.
(1) Die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung über MyHealth@EU ist für Zwecke der Gesundheitsvorsorge sowie aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich öffentliche Gesundheit erforderlich gemäß Art. 9 Abs. 2 lit. h und i DSGVO.
(2) Die Teilnahme an MyHealth@EU ist für in Österreich wohnhafte oder sozialversicherte natürliche Personen freiwillig und unentgeltlich. Sie setzt das erklärte Einverständnis der Teilnehmenden (Opt-In) voraus, welches jederzeit zurückgezogen werden kann. Das Einverständnis (Opt-in) stellt keine Einwilligung iSd Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO dar und erfüllt daher keine dementsprechende Rechtswirkung.
(3) Sozialversicherungsrechtliche Vorschriften bleiben von diesem Abschnitt unberührt.
Zuletzt aktualisiert am
03.11.2025
Gesetzesnummer
20008120
Dokumentnummer
NOR40272290
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