§ 23t NÖ LAO

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2015

Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben

Austritt aus Anlass der Geburt eines Kindes

§ 23t

Der Dienstnehmer kann bei Inanspruchnahme einer Karenz nach §§ 23a, 23b, 23d, 23e oder 23s bis spätestens sechs Wochen nach Ende der Karenz seinen vorzeitigen Austritt aus dem Dienstverhältnis erklären.

09.12.2014

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