§ 223 LAO 2000

Alte FassungIn Kraft seit 17.5.2000

§ 223

Aufgaben

Der Betriebsräteversammlung obliegen:

  1. a) die Behandlung von Berichten des Zentralbetriebsrates und der Rechnungsprüfer für den Zentralbetriebsratsfonds;
  2. b) die Beschlussfassung über die Einhebung und die Höhe der Zentralbetriebsratsumlage;
  3. c) die Wahl und die Enthebung der Rechnungsprüfer für den Zentralbetriebsratsfonds;
  4. d) die Beschlussfassung über die Enthebung des Zentralbetriebsrates;
  5. e) die Beschlussfassung über die Fortsetzung der Tätigkeitsdauer des Zentralbetriebsrates.

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