§ 223
Aufgaben
Der Betriebsräteversammlung obliegen:
- a) die Behandlung von Berichten des Zentralbetriebsrates und der Rechnungsprüfer für den Zentralbetriebsratsfonds;
- b) die Beschlussfassung über die Einhebung und die Höhe der Zentralbetriebsratsumlage;
- c) die Wahl und die Enthebung der Rechnungsprüfer für den Zentralbetriebsratsfonds;
- d) die Beschlussfassung über die Enthebung des Zentralbetriebsrates;
- e) die Beschlussfassung über die Fortsetzung der Tätigkeitsdauer des Zentralbetriebsrates.
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