Mit dem Inkrafttreten der Allgemeinen Vertragsbestimmungen für Dienstverträge bei den ÖBB (AVB) außer Kraft getreten (vgl. die Stammfassung des § 22 Abs. 1 des Bundesbahngesetzes, BGBl. Nr. 825/1992).
ÜR: Art. II, BGBl. Nr. 122/1971
§ 21. Betrauung
(1) Die Betrauung ist die Verleihung eines im Stellenplan vorgesehenen freien Dienstpostens mit einer höheren Anfangsreihung als der Gehaltsgruppenzugehörigkeit des Beamten entspricht, wenn die in der Anlage 2 festgesetzten Erfordernisse für die Beförderung nicht erfüllt sind.
(2) Im Gehalt, Dienstrang und Diensttitel des Beamten tritt durch die Betrauung keine Änderung ein. Erfolgt die Betrauung nur infolge Fehlens der vorverwendungsmäßigen Erfordernisse, so gebührt während der Betrauungszeit eine Verwendungszulage gemäß § 12.
(3) Erfolgt eine Anstellung durch Betrauung, so ist dem Gehalt, Dienstrang und Diensttitel des Beamten die Gehaltsgruppe zugrunde zu legen, die jenem der Verwendung nach einschlägigen fiktiven Dienstposten entspricht, dessen Anstellungserfordernisse der Beamte erfüllt. Die Gehaltsgruppenzugehörigkeit bestimmt sich nach der Gehaltsgruppe dieses fiktiven Dienstpostens.
(4) Erfüllt ein Beamter, der mit einem Dienstposten betraut ist, die Erfordernisse für die Beförderung auf einen anderen Dienstposten, der eine höhere Gehaltsgruppenzugehörigkeit als die des Beamten begründet, so ist seinem Gehalt, Diensttitel und Dienstrang die Gehaltsgruppe jenes der Verwendung nach einschlägigen fiktiven Dienstpostens, der niedriger als der verliehene Dienstposten gereiht ist, zugrunde zu legen (Zwischenbeförderung). Die Gehaltsgruppenzugehörigkeit richtet sich nach der Gehaltsgruppe, die er im Wege der Zwischenbeförderung erreicht.
(5) Erfüllt ein Beamter, der mit einem Dienstposten betraut ist, die für eine Beförderung auf diesen Dienstposten in der Anlage 2 festgesetzten Erfordernisse, so ist er auf diesen Dienstposten zu befördern.
ÜR: Art. II, BGBl. Nr. 122/1971
Zuletzt aktualisiert am
29.06.2022
Gesetzesnummer
10008195
Dokumentnummer
NOR12094911
alte Dokumentnummer
N6196320872S
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