§ 21.
Die schriftliche Dienstprüfung für die Verwendungsgruppe E 2b (Zollwache) besteht aus zwei insgesamt vier Stunden dauernden Klausurarbeiten, und zwar:
- 1. aus der Behandlung eines Themas aus dem Aufgabenbereich eines eingeteilten Zollwachebeamten und
- 2. aus der Ausarbeitung einer Aufgabe, die einen Fall aus dem Gebiet des Zollrechtes und des Finanzstrafrechtes zum Gegenstand hat.
Zuletzt aktualisiert am
12.05.2025
Gesetzesnummer
10009077
Dokumentnummer
NOR12114220
alte Dokumentnummer
N6199810476O
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
