Anbringen im Wege der Portalnutzung
§ 21.
(1) Über die Authentifizierungs- und Identifizierungsfunktion von FinanzOnline hat die Forschungsförderungsgesellschaft ihr Gutachten im elektronischen Portal gemäß § 20 Z 3 dem Finanzamt zu übermitteln.
(2) Über die Authentifizierungs- und Identifizierungsfunktion von FinanzOnline sind folgende Anbringen im elektronischen Portal gemäß § 20 Z 5 unter Verwendung der dafür vorgesehenen spezifizierten Funktion im Weg des Dialogverfahrens zu stellen:
- 1. Abfindungsanmeldung (§ 10 Abs. 5 und § 62 Abs. 1 AlkStG 2022),
- 2. Anmeldung der Alkoholsteuer, die aufgrund der Aufnahme des unter Steueraussetzung beförderten Erzeugnisses in den Betrieb entstanden ist (§ 39 Abs. 4 AlkStG 2022),
- 3. Antrag auf Erstattung der Alkoholsteuer, die aufgrund einer Unregelmäßigkeit im Verkehr unter Steueraussetzung erhoben worden ist (§ 46 Abs. 6 AlkStG 2022),
- 4. Anmeldung der Alkoholsteuer, die aufgrund des Bezugs zu gewerblichen Zwecken entstanden ist (§ 50 Abs. 4 AlkStG 2022),
- 5. Anmeldung der Alkoholsteuer, die aufgrund der Auslieferung im Rahmen eines Versandhandels entstanden ist (§ 52 Abs. 4 AlkStG 2022),
- 6. Antrag auf Bewilligung der zusammengefassten Steueranmeldung des Versandhändlers (§ 52 Abs. 7 AlkStG 2022),
- 7. Antrag auf Erstattung oder Vergütung der Alkoholsteuer, die durch die Verbringung oder die Ausfuhr entstanden ist (§ 54 Abs. 6 AlkStG 2022),
- 8. Antrag auf Zulassung eines einfachen Brenngeräts (§ 60 Abs. 1 AlkStG 2022) bzw. Bekanntgabe der Änderung eines zugelassenen Brenngeräts (§ 61 Abs. 5 AlkStG 2022),
- 9. Anzeige, dass ein zugelassenes einfaches Brenngerät oder eine zur Herstellung von Alkohol geeignete amtlich gesicherte Vorrichtung zu anderen Zwecken als zum Herstellen von Alkohol verwendet wird (§ 84 AlkStG 2022),
- 10. Anzeige, dass eine geeignete und üblicherweise zur Herstellung von Alkohol verwendete Vorrichtung mit einem Rauminhalt von mehr als zwei Liter hergestellt, erworben oder veräußert wurde (§ 85 Abs. 1 AlkStG 2022),
- 11. Anmeldung der Biersteuer, die aufgrund des Wegbringens aus dem Steuerlager oder dem Verbrauch entstanden ist (§ 10 Abs. 1 BierStG 2022),
- 12. Anmeldung der Biersteuer, die aufgrund der Aufnahme des unter Steueraussetzung beförderten Bieres in den Betrieb entstanden ist (§ 16 Abs. 4 BierStG 2022),
- 13. Antrag auf Erstattung der Biersteuer, die aufgrund einer Unregelmäßigkeit im Verkehr unter Steueraussetzung erhoben worden ist (§ 23 Abs. 6 BierStG 2022),
- 14. Anmeldung der Biersteuer, die aufgrund des Bezugs zu gewerblichen Zwecken entstanden ist (§ 27 Abs. 4 BierStG 2022),
- 15. Anmeldung der Biersteuer, die aufgrund der Auslieferung im Rahmen eines Versandhandels entstanden ist (§ 29 Abs. 4 BierStG 2022),
- 16. Antrag auf Bewilligung der zusammengefassten Steueranmeldung des Versandhändlers (§ 29 Abs. 7 BierStG 2022),
- 17. Antrag auf Erstattung oder Vergütung der Biersteuer, die durch die Verbringung oder die Ausfuhr entstanden ist (§ 31 Abs. 5 BierStG 2022),
- 18. Anmeldung der Tabaksteuer, die aufgrund des Wegbringens aus dem Steuerlager oder dem Verbrauch entstanden ist (§ 12 Abs. 1 TabStG 2022),
- 19. Anmeldung der Tabaksteuer, die aufgrund der Aufnahme der unter Steueraussetzung beförderten Tabakwaren in den Betrieb entstanden ist (§ 18 Abs. 4 TabStG 2022),
- 20. Antrag auf Erstattung der Tabaksteuer, die aufgrund einer Unregelmäßigkeit im Verkehr unter Steueraussetzung erhoben worden ist (§ 24 Abs. 6 TabStG 2022),
- 21. Anmeldung der Tabaksteuer, die aufgrund des Bezugs zu gewerblichen Zwecken entstanden ist (§ 28 Abs. 4 TabStG 2022), einschließlich des Antrags auf Abzug von befreiten, zu erstattenden oder zu vergütenden Beträgen (§ 28 Abs. 5 TabStG 2022),
- 22. Antrag auf Erstattung oder Vergütung der Tabaksteuer, die durch die Verbringung oder die Ausfuhr entstanden ist (§ 31 Abs. 1 TabStG 2022),
- 23. Anmeldung der Mineralölsteuer, die aufgrund des Wegbringens aus dem Steuerlager oder dem Verbrauch entstanden ist (§ 23 Abs. 1 MinStG 2022),
- 24. Anmeldung der Mineralölsteuer, die aufgrund der Aufnahme des unter Steueraussetzung beförderten Mineralöls in den Betrieb entstanden ist (§ 31 Abs. 4 MinStG 2022),
- 25. Antrag auf Erstattung der Mineralölsteuer, die aufgrund einer Unregelmäßigkeit im Verkehr unter Steueraussetzung erhoben worden ist (§ 38 Abs. 6 MinStG 2022),
- 26. Anmeldung der Mineralölsteuer, die aufgrund des Bezugs zu gewerblichen Zwecken entstanden ist (§ 42 Abs. 4 MinStG 2022), einschließlich des Antrags auf Abzug von befreiten, zu erstattenden oder zu vergütenden Beträgen (§ 42 Abs. 5 MinStG 2022),
- 27. Anmeldung der Mineralölsteuer, die aufgrund der Auslieferung im Rahmen eines Versandhandels entstanden ist (§ 44 Abs. 4 MinStG 2022),
- 28. Antrag auf Bewilligung der zusammengefassten Steueranmeldung des Versandhändlers (§ 44 Abs. 7 MinStG 2022),
- 29. Antrag auf Erstattung oder Vergütung der Mineralölsteuer, die durch die Verbringung oder die Ausfuhr entstanden ist (§ 46 Abs. 1 MinStG 2022).
(3) Über die Authentifizierungs- und Identifizierungsfunktion von FinanzOnline ist die Anmeldung des Altlastenbeitrags gemäß § 9 Abs. 2 ALSAG nach Maßgabe des § 9 Abs. 4 ALSAG im elektronischen Portal gemäß § 20 Z 8 unter Verwendung der dafür vorgesehenen spezifizierten Funktion zu stellen.
Schlagworte
Authentifizierungsfunktion
Zuletzt aktualisiert am
14.09.2026
Gesetzesnummer
20013296
Dokumentnummer
NOR40280706
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
