§ 21 FOnV 2027

Zukünftige FassungIn Kraft seit 01.1.2027

Anbringen im Wege der Portalnutzung

§ 21.

(1) Über die Authentifizierungs- und Identifizierungsfunktion von FinanzOnline hat die Forschungsförderungsgesellschaft ihr Gutachten im elektronischen Portal gemäß § 20 Z 3 dem Finanzamt zu übermitteln.

(2) Über die Authentifizierungs- und Identifizierungsfunktion von FinanzOnline sind folgende Anbringen im elektronischen Portal gemäß § 20 Z 5 unter Verwendung der dafür vorgesehenen spezifizierten Funktion im Weg des Dialogverfahrens zu stellen:

  1. 1. Abfindungsanmeldung (§ 10 Abs. 5 und § 62 Abs. 1 AlkStG 2022),
  2. 2. Anmeldung der Alkoholsteuer, die aufgrund der Aufnahme des unter Steueraussetzung beförderten Erzeugnisses in den Betrieb entstanden ist (§ 39 Abs. 4 AlkStG 2022),
  3. 3. Antrag auf Erstattung der Alkoholsteuer, die aufgrund einer Unregelmäßigkeit im Verkehr unter Steueraussetzung erhoben worden ist (§ 46 Abs. 6 AlkStG 2022),
  4. 4. Anmeldung der Alkoholsteuer, die aufgrund des Bezugs zu gewerblichen Zwecken entstanden ist (§ 50 Abs. 4 AlkStG 2022),
  5. 5. Anmeldung der Alkoholsteuer, die aufgrund der Auslieferung im Rahmen eines Versandhandels entstanden ist (§ 52 Abs. 4 AlkStG 2022),
  6. 6. Antrag auf Bewilligung der zusammengefassten Steueranmeldung des Versandhändlers (§ 52 Abs. 7 AlkStG 2022),
  7. 7. Antrag auf Erstattung oder Vergütung der Alkoholsteuer, die durch die Verbringung oder die Ausfuhr entstanden ist (§ 54 Abs. 6 AlkStG 2022),
  8. 8. Antrag auf Zulassung eines einfachen Brenngeräts (§ 60 Abs. 1 AlkStG 2022) bzw. Bekanntgabe der Änderung eines zugelassenen Brenngeräts (§ 61 Abs. 5 AlkStG 2022),
  9. 9. Anzeige, dass ein zugelassenes einfaches Brenngerät oder eine zur Herstellung von Alkohol geeignete amtlich gesicherte Vorrichtung zu anderen Zwecken als zum Herstellen von Alkohol verwendet wird (§ 84 AlkStG 2022),
  10. 10. Anzeige, dass eine geeignete und üblicherweise zur Herstellung von Alkohol verwendete Vorrichtung mit einem Rauminhalt von mehr als zwei Liter hergestellt, erworben oder veräußert wurde (§ 85 Abs. 1 AlkStG 2022),
  11. 11. Anmeldung der Biersteuer, die aufgrund des Wegbringens aus dem Steuerlager oder dem Verbrauch entstanden ist (§ 10 Abs. 1 BierStG 2022),
  12. 12. Anmeldung der Biersteuer, die aufgrund der Aufnahme des unter Steueraussetzung beförderten Bieres in den Betrieb entstanden ist (§ 16 Abs. 4 BierStG 2022),
  13. 13. Antrag auf Erstattung der Biersteuer, die aufgrund einer Unregelmäßigkeit im Verkehr unter Steueraussetzung erhoben worden ist (§ 23 Abs. 6 BierStG 2022),
  14. 14. Anmeldung der Biersteuer, die aufgrund des Bezugs zu gewerblichen Zwecken entstanden ist (§ 27 Abs. 4 BierStG 2022),
  15. 15. Anmeldung der Biersteuer, die aufgrund der Auslieferung im Rahmen eines Versandhandels entstanden ist (§ 29 Abs. 4 BierStG 2022),
  16. 16. Antrag auf Bewilligung der zusammengefassten Steueranmeldung des Versandhändlers (§ 29 Abs. 7 BierStG 2022),
  17. 17. Antrag auf Erstattung oder Vergütung der Biersteuer, die durch die Verbringung oder die Ausfuhr entstanden ist (§ 31 Abs. 5 BierStG 2022),
  18. 18. Anmeldung der Tabaksteuer, die aufgrund des Wegbringens aus dem Steuerlager oder dem Verbrauch entstanden ist (§ 12 Abs. 1 TabStG 2022),
  19. 19. Anmeldung der Tabaksteuer, die aufgrund der Aufnahme der unter Steueraussetzung beförderten Tabakwaren in den Betrieb entstanden ist (§ 18 Abs. 4 TabStG 2022),
  20. 20. Antrag auf Erstattung der Tabaksteuer, die aufgrund einer Unregelmäßigkeit im Verkehr unter Steueraussetzung erhoben worden ist (§ 24 Abs. 6 TabStG 2022),
  21. 21. Anmeldung der Tabaksteuer, die aufgrund des Bezugs zu gewerblichen Zwecken entstanden ist (§ 28 Abs. 4 TabStG 2022), einschließlich des Antrags auf Abzug von befreiten, zu erstattenden oder zu vergütenden Beträgen (§ 28 Abs. 5 TabStG 2022),
  22. 22. Antrag auf Erstattung oder Vergütung der Tabaksteuer, die durch die Verbringung oder die Ausfuhr entstanden ist (§ 31 Abs. 1 TabStG 2022),
  23. 23. Anmeldung der Mineralölsteuer, die aufgrund des Wegbringens aus dem Steuerlager oder dem Verbrauch entstanden ist (§ 23 Abs. 1 MinStG 2022),
  24. 24. Anmeldung der Mineralölsteuer, die aufgrund der Aufnahme des unter Steueraussetzung beförderten Mineralöls in den Betrieb entstanden ist (§ 31 Abs. 4 MinStG 2022),
  25. 25. Antrag auf Erstattung der Mineralölsteuer, die aufgrund einer Unregelmäßigkeit im Verkehr unter Steueraussetzung erhoben worden ist (§ 38 Abs. 6 MinStG 2022),
  26. 26. Anmeldung der Mineralölsteuer, die aufgrund des Bezugs zu gewerblichen Zwecken entstanden ist (§ 42 Abs. 4 MinStG 2022), einschließlich des Antrags auf Abzug von befreiten, zu erstattenden oder zu vergütenden Beträgen (§ 42 Abs. 5 MinStG 2022),
  27. 27. Anmeldung der Mineralölsteuer, die aufgrund der Auslieferung im Rahmen eines Versandhandels entstanden ist (§ 44 Abs. 4 MinStG 2022),
  28. 28. Antrag auf Bewilligung der zusammengefassten Steueranmeldung des Versandhändlers (§ 44 Abs. 7 MinStG 2022),
  29. 29. Antrag auf Erstattung oder Vergütung der Mineralölsteuer, die durch die Verbringung oder die Ausfuhr entstanden ist (§ 46 Abs. 1 MinStG 2022).

(3) Über die Authentifizierungs- und Identifizierungsfunktion von FinanzOnline ist die Anmeldung des Altlastenbeitrags gemäß § 9 Abs. 2 ALSAG nach Maßgabe des § 9 Abs. 4 ALSAG im elektronischen Portal gemäß § 20 Z 8 unter Verwendung der dafür vorgesehenen spezifizierten Funktion zu stellen.

Schlagworte

Authentifizierungsfunktion

Zuletzt aktualisiert am

14.09.2026

Gesetzesnummer

20013296

Dokumentnummer

NOR40280706

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