§ 20 Studienordnung für die Studienrichtung Chemie

Alte FassungIn Kraft seit 18.8.1979

Tritt für die ordentlichen Studierenden mit dem Inkrafttreten der Studienpläne der jeweiligen Studienrichtung an der jeweiligen Universität oder Hochschule, spätestens jedoch mit Ablauf des 30. September 2003 außer Kraft (vgl. § 75 Abs. 3 idF BGBl. I Nr. 53/2002, BGBl. I Nr. 48/1997).

Inskription im zweiten Studienabschnitt

§ 20.

(1) § 7 Abs. 1 ist anzuwenden.

(2) Unbeschadet des § 3 Abs. 4 und des § 7 Abs. 5 im Zusammenhalt mit Abs. 4 sind im zweiten Studienabschnitt nach Maßgabe des Studienplanes unter Berücksichtigung der vorhandenen Lehr- und Forschungseinrichtungen insgesamt zwischen 130 und 140 Wochenstunden aus den im Abs. 3 genannten Pflicht- und Wahlfächern und 10 Wochenstunden aus Freifächern zu inskribieren. Die Zahl der inskribierten Wochenstunden hat in jedem Semester mindestens 15, in den beiden letzten einrechenbaren Semestern mindestens je 5 zu betragen.

(3) Unbeschadet des § 7 Abs. 5 im Zusammenhalt mit Abs. 4 sind während des zweiten Studienabschnittes aus den folgenden Pflicht- und Wahlfächern zu inskribieren:

Zahl der

Name des Faches Wochenstunden

a) Organische Chemie ............................ 20 - 24

b) Analytische Chemie ........................... 18 - 22

c) Lebensmittelchemie und Lebensmitteltechnologie 42 - 48

d) nach Wahl des Kandidaten eines der folgenden

Fächer:

1. Physikalische Chemie ...................... 18 - 24

2. Biochemie ................................. 18 - 24

e) Hilfs- und Ergänzungsfächer:

1. Das unter lit. d vom Kandidaten nicht

gewählte Fach:

Physikalische Chemie ...................... 14 - 18

oder Biochemie ............................ 12 - 16

2. Theoretische Chemie ....................... 6 - 10

3. Lebensmittelrecht ......................... 2

(4) § 7 Abs. 4 und 5 ist sinngemäß anzuwenden.

Schlagworte

Lehreinrichtung, Pflichtfach, Hilfsfach

Zuletzt aktualisiert am

17.02.2026

Gesetzesnummer

10009385

Dokumentnummer

NOR12119678

alte Dokumentnummer

N7197431210L

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