Verweisungen auf andere Rechtsvorschriften
§ 20.
Soweit in dieser Verordnung auf andere Bundesgesetze oder Verordnungen der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen oder unmittelbar anwendbare Rechtsvorschriften der Europäischen Union verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
Zuletzt aktualisiert am
13.07.2026
Gesetzesnummer
20004651
Dokumentnummer
NOR40279288
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