Ausbildungslehrgang „Psychosoziale Beratung/Lebens- und Sozialberatung“
§ 1.
Die ARGE Bildungsmanagement Wien ist berechtigt, den fünfsemestrigen Ausbildungslehrgang „Psychosoziale Beratung/Lebens- und Sozialberatung“ als „Lehrgang universitären Charakters“ zu bezeichnen. Die wissenschaftliche Leiterin oder der wissenschaftliche Leiter des fünfsemestrigen Ausbildungslehrganges „Psychosoziale Beratung/Lebens- und Sozialberatung“ hat den Absolventinnen dieses Lehrganges die Bezeichnung „Akademische Psychosoziale Beraterin“ und den Absolventen dieses Lehrganges die Bezeichnung „Akademischer Psychosozialer Berater“ zu verleihen.
Zuletzt aktualisiert am
12.11.2025
Gesetzesnummer
20004587
Dokumentnummer
NOR40075514
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