Lehrgang „Europarecht – Akademische Europarechtsexpertin und Akademischer Europarechtsexperte“
§ 1.
Die Schloss Hofen - Wissenschafts- und Weiterbildungs-GmbH, Lochau, Vorarlberg, ist berechtigt, den Lehrgang „Europarecht – Akademische Europarechtsexpertin und Akademischer Europarechtsexperte“ als „Lehrgang universitären Charakters“ zu bezeichnen. Die wissenschaftliche Leiterin oder der wissenschaftliche Leiter des Lehrganges „Europarecht – Akademische Europarechtsexpertin und Akademischer Europarechtsexperte“ hat den Absolventinnen dieses Lehrganges die Bezeichnung „Akademische Europarechtsexpertin“ und den Absolventen dieses Lehrganges die Bezeichnung „Akademischer Europarechtsexperte“ zu verleihen.
Zuletzt aktualisiert am
25.02.2026
Gesetzesnummer
20004107
Dokumentnummer
NOR40064880
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