Ausbildungslehrgang „Mediation und Konfliktregelung“
§ 1.
Die Arge Bildungsmanagement, Wien, ist berechtigt, den Ausbildungslehrgang „Mediation und Konfliktregelung“ als „Lehrgang universitären Charakters“ zu bezeichnen. Die wissenschaftliche Leiterin oder der wissenschaftliche Leiter des Ausbildungslehrganges „Mediation und Konfliktregelung“ hat den Absolventinnen dieses Lehrganges die Bezeichnung „Akademische Mediatorin“ und den Absolventen dieses Lehrganges die Bezeichnung „Akademischer Mediator“ zu verleihen.
Zuletzt aktualisiert am
30.03.2026
Gesetzesnummer
20004083
Dokumentnummer
NOR40064049
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