§ 1 Verleihung der Bezeichnung Lehrgang universitären Charakters“ und über die Bezeichnungen Akademische Unternehmensleiterin“ und Akademischer Unternehmensleiter“

Alte FassungIn Kraft seit 01.10.1998

§ 1.

Dem Hernstein International Management Institute, Wien, wird die Berechtigung verliehen, den dreisemestrigen „Lehrgang für die Unternehmensnachfolge im Familienbetrieb“ als „Lehrgang universitären Charakters“ zu bezeichnen.

Zuletzt aktualisiert am

25.02.2026

Gesetzesnummer

10010083

Dokumentnummer

NOR12127467

alte Dokumentnummer

N7199812437O

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