§ 1
Geltungsbereich
Diese Verordnung regelt die Einrichtung und den Betrieb einer Energieausweisdatenbank als EDV-Anwendung einschließlich des Zuganges, der Schnittstellen und der Übermittlungsvorgänge.
21.12.2022
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
