§ 1 Studienordnung Wirtschaftsinformatik

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.1990

I. ABSCHNITT

Einrichtung

§ 1

(1) Der Studienzweig Betriebsinformatik der Studienrichtung Wirtschaftsinformatik ist

  1. 1. an der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien gemeinsam mit der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Technischen Universität Wien und
  2. 2. an der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Linz gemeinsam mit der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Linz

    einzurichten.

(2) Der Studienzweig Wirtschafts- und Verwaltungsinformatik der Studienrichtung Wirtschaftsinformatik ist an der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien gemeinsam mit der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Technischen Universität Wien einzurichten.

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