§ 1 Studienordnung für den Studienzweig Haushalts- und Ernährungswissenschaften (Lehramt an höheren Schulen) der Studienrichtung Haushalts- und Ernährungswissenschaften

Alte FassungIn Kraft seit 27.4.1978

Tritt für die ordentlichen Studierenden mit dem Inkrafttreten der Studienpläne der jeweiligen Studienrichtung an der jeweiligen Universität oder Hochschule, spätestens jedoch mit Ablauf des 30. September 2003 außer Kraft (vgl. § 75 Abs. 3 idF BGBl. I Nr. 53/2002, BGBl. I Nr. 48/1997).

I. Abschnitt

ALLGEMEINES Einrichtung

§ 1.

Der Studienzweig Haushalts- und Ernährungswissenschaften (Lehramt an höheren Schulen) der Studienrichtung Haushalts- und Ernährungswissenschaften ist an der Formal- und Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien einzurichten.

Schlagworte

Haushaltswissenschaft

Zuletzt aktualisiert am

25.11.2025

Gesetzesnummer

10009472

Dokumentnummer

NOR12120439

alte Dokumentnummer

N7197831507L

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)