1. Abschnitt
Prospekte und vergleichbare bewilligungspflichtige Dokumente Secure Electronic Prospectus Portal (SEPP) und Verordnungszweck
§ 1.
(1) Das in diesem Abschnitt geregelte Secure Electronic Prospectus Portal (SEPP) ist eine webbasierte Applikation der FMA zur eindeutigen technischen Zuordnung eines Prospektes, der elektronisch mittels automationsunterstützter Datenübermittlung bei der FMA vorgelegt wird, ebenso wie der sonstigen zur Billigung vorgelegten Dokumente zu einem bestimmten Emittenten.
(2) Die webbasierte Applikation dient der elektronischen Kommunikation zwischen demjenigen, der die Dokumente zur Billigung vorlegt (im Folgenden: Prospekteinreicher) und der FMA gemäß § 13 Abs. 4 dritter Satz des Kapitalmarktgesetzes – KMG 2019, BGBl. I Nr. 62/2019, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 27/2026. Sie ist über die offizielle Internetdomäne der FMA (https://www.fma.gv.at/ ) zu nutzen.
Zuletzt aktualisiert am
10.07.2026
Gesetzesnummer
20012589
Dokumentnummer
NOR40279107
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