§ 1 Privatschule – Paracelsus-Schule Salzburg“

Alte FassungIn Kraft seit 09.8.1997

Verliert gemäß § 28 zweiter Satz des Schulpflichtgesetzes 1985, BGBl. Nr. 76/1985, mit Ablauf des Schuljahres 2017/18 ihre Gültigkeit.

§ 1.

Die erste bis neunte Schulstufe der nach ausländischem Lehrplan geführten Privatschule „Paracelsus-Schule Salzburg“ wird als zur Erfüllung der Schulpflicht geeignet anerkannt.

Zuletzt aktualisiert am

24.06.2019

Gesetzesnummer

10010043

Dokumentnummer

NOR12126784

alte Dokumentnummer

N7199715846A

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