§ 1 Privatschule Karl-Schubert-Schule für seelen-pflegebedürftige Kinder in Graz“

Alte FassungIn Kraft seit 09.9.1992

§ 1.

Die 1. bis 9. Schulstufe der nach ausländischem Lehrplan geführten Privatschule „Karl-Schubert-Schule für seelen-pflegebedürftige Kinder in Graz“ wird als zur Erfüllung der Schulpflicht geeignet anerkannt.

Zuletzt aktualisiert am

03.07.2025

Gesetzesnummer

10009840

Dokumentnummer

NOR12124115

alte Dokumentnummer

N7199222519J

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