§ 1 NLV 2025

Alte FassungIn Kraft seit 19.12.2025

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).

Gesamtzahl der quotenpflichtigen Aufenthaltstitel

§ 1.

Im Jahr 2025 dürfen höchstens 5 616 quotenpflichtige Aufenthaltstitel gemäß § 13 Abs. 2 NAG erteilt werden.

Zuletzt aktualisiert am

22.12.2025

Gesetzesnummer

20013060

Dokumentnummer

NOR40273655

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