§ 1  LLSKV

Alte FassungIn Kraft seit 16.2.2008

Aufgaben und Zusammensetzung der Kommission

§ 1

Die Aufgaben und die Zusammensetzung der beim Amt der Landesregierung eingerichteten Landeslehrerschutzkommission - im Folgenden kurz als Kommission bezeichnet - ergeben sich aus den §§ 11 und 12 LDHG 1995.

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