§ 1 LHG 2021

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2021

Landesvoranschlag für das Jahr 2021

§ 1

(1) Der Haushaltsplan (Landesvoranschlag) für das Haushaltsjahr 2021 wird mit folgenden Gesamtbeträgen festgesetzt:

​

Ergebnishaushalt

Aufwendungen

Erträge

3.085.767.300 €

2.620.576.100 €

  

​

Finanzierungshaushalt

Auszahlungen

Einzahlungen

3.318.424.300 €

3.319.896.500 €

  

(2) Die einzelnen Haushaltsansätze, Abschnitte und Gruppen des Finanzierungshaushaltes ergeben sich aus dem Landesvoranschlag, der Bestandteil dieses Gesetzes ist.

02.03.2021

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)