LGBl. Nr. 39/2007, LGBl. Nr. 26/2018
§ 1
Werteinheiten
Die Auslandsverwendungszulage und die Zuschüsse, die gemäß § 34 g Abs. 4 Z 1 LBBG 2001 in Pauschalbeträgen festzusetzen sind, werden - soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist - in Werteinheiten festgesetzt. Eine Werteinheit (WE) entspricht dem Betrag von 75,25 Euro.
18.05.2018
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