§ 1
Ziele des Gesetzes
Entsprechend den allgemeinen Grundsätzen der Lebens- und Futtermittelsicherheit und zum Schutz von Wasser, Luft, Boden, Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen enthält dieses Gesetz die Grundlagen für ein hohes Schutzniveau für das Leben und die Gesundheit von Menschen und Tieren, die Belange der Umwelt und die Verbraucherinteressen bei der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft zum Schutz der Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse vor Schadorganismen im Sinne des § 1 Abs. 1 des Kärntner Kulturpflanzenschutzgesetzes.
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