Anwendungsbereich
§ 1.
Diese Entschließung regelt die Grundausbildung für die Bediensteten der Präsidentschaftskanzlei, die auf Grund des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 oder dienstvertraglicher Vereinbarungen verpflichtet sind, eine Grundausbildung zu absolvieren, oder für die gemäß dem Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 der erfolgreiche Abschluss einer Grundausbildung als Ernennungs- oder Definitivstellungserfordernis vorgesehen ist.
Schlagworte
Ernennungserfordernis
Zuletzt aktualisiert am
07.06.2023
Gesetzesnummer
20003297
Dokumentnummer
NOR40051241
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