§ 1
Sitz
Der Sitz der Regionalversammlung hat sich innerhalb der Planungsregion zu befinden. Der exakte Sitz wird durch den Regionalvorstand beschlossen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
§ 1
Sitz
Der Sitz der Regionalversammlung hat sich innerhalb der Planungsregion zu befinden. Der exakte Sitz wird durch den Regionalvorstand beschlossen.
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